Centre International de Neurobiologie Appliquée selon Dr. Klinghardt
International Center for Applied Neurobiology according to Dr. Klinghardt
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Statuten der Internationalen Föderation der Neurobiologie


    Kapitel 1
Preamble
 
ARTIKEL 1      
Bezeichnung und Gründung:   Die Internationale Föderation der Neurobiologie wird auch I.F.N. genannt.
Die I.F.N. wurde gegründet als Vereinigung im November 2006 in Genf (Schweiz) gemäß Artikel 60 des Schweizer Zivilrechts.


 
ARTIKEL 2      
Sitz :   Der Sitz der I.F.N. ist das Verwaltungszentrum, das Cinak.  
   
Kapitel 2
Die Internationale Föderation der Neurobiologie
 
ARTIKEL 3      
Definition :   Die Internationale Föderation der Neurobiologie ist eine nicht gewinnorientierte Vereinigung. Die I.F.N. gruppiert die nationalen Organisationen, die auf lokaler Ebene agieren, um die unten genannten Aufgaben und Ziele zu erfüllen.

 
Aufgabe :   Entwicklung, Verbreitung und Bekanntgabe der Therapiemethode nach Dr. Klinghardt über die Grenzen hinweg. Diese werden in sieben eigenverantwortlichen Gebieten dargestellt, gemäss Artikel 4 der aktuellen Satzung.  
ARTIKEL 4      
Zuständigkeits- gebiete:  
1. 1. Die Aufgaben der I.F.N. sind in folgende sieben eigenverantwortliche Gebiete aufgeteilt:
a. Information und Kommunikation:
ddie Verbreitung von wissenschaftlichen und therapeutischen Informationen, die Koordination von Therapievorschlägen von der 'Basis' und von Arbeitsgruppen.
b. Forschung und Entwicklung:
die Koordination im Bereich der Forschung, was die Methode und Entwicklung von neuen Techniken, Produkten und Apparaten betrifft.
c. Ausbildung:
die Gestaltung und Aktualisierung von Kursen, Inhalten und Unterstützung von Kursen.
d. Ethik:
die Absprache und Verbreitung, was Fragen der Ethik betrifft, die mit der Methode zu tun haben sowie ihre Anwendung und Bekanntmachung.
e. Werbung:
die Kontakte mit offiziellen Instanzen und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen.
f. Bescheinigung der Produkte:
die Zertifizierung der Produkte und der Apparate. Diese garantiert einen wirksamen Gebrauch der Methode.
a. Prüfungskommission:
die Aufstellung des Inhalts, der Regeln und des Examensablaufs, um verschiedene Stufen der Ausbildung zu erreichen.
 
2. Die I.F.N. überträgt der Neurobiologischen Universität das Alleinrecht, was die Gestaltung der Methode nach Dr. Klinghardt betrifft. Was die Gestaltung der Ausbildung, ihrer Inhalte, Unterstützung und die Richtlinien betrifft, werden diese von der I.F.N. ausgegeben und von der Neurobiologischen Universität angewandt.
 
   
Kapitel 3
Organe und Mitglieder der I.F.N.
 
ARTIKEL 5      
Allgemeines:  
1. Die Organe der I.F.N. sind:
a. die Hauptversammlung (HV).
b. der Vorstand 
c. das Verwaltungszentrum (CINAK).
 
2. Die Mitglieder der I.F.N. sind die nationalen Organisationen (NO), die die erforderlichen Bedingungen erfüllen.
 
ARTIKEL 6      
Qualifikation der Mitglieder:  
1. Mitglieder können alle nationalen Organisationen der Neurobiologie nach der Methode von Dr. Klinghardt werden.
Das oben erwähnte Stimmrecht hat die Hauptversammlung.  
2. Jedes Land hat nur eine nationale Organisation.  
 
ARTIKEL 7      
Erforderliche Bedingungen:  
1. Um Mitglied zu werden, muss eine nationale Organisation folgende Bedingungen erfüllen :
a. eine Rechtsperson die Zeugnis ablegen kann über ihre Arbeitsweise auf nationaler Ebene.
b. die Leitung sollte eine Person innehaben, die mit den Gegebenheiten des Landes vertraut ist und dort auch lebt
c. die Ziele der I.F.N. umsetzen , wie im 2. Kapitel der aktuellen Satzung erwähnt.
d. sich registrieren bei dem Cinak.
e. seinen Anteil des Aufnahmebeitrags bezahlen.
 
 
ARTIKEL 8      
Mitglied werden:  
1. Eine nationale Organisation die Mitglied werden möchte, soll der I.F.N. den Bewerbungsantrag, in eines der 3 offiziellen Sprachen, einreichen. Dieser Antrag enthält folgendes:
a. Name und Adresse des Sitzes.
b. Name, Adresse, Funktion und Organisation des Leiters der NO.
c. die Satzung und Geschäftsbezeichnung der NO.
d. eine Darstellung der Entwicklungspläne.
 
2. Der Vorstand wird jeden Antrag auf Beitritt prüfen, der von der NO vorgelegt wird. Wenn der Vorstand die Unterlagen als komplett befindet und die geforderten Bedingungen erfüllt sind, wird er der Hauptversammlung die nötigen Empfehlungen vorschlagen.  
 
ARTIKEL 9      
Suspendierung und Ausschluss:  
1. Der Vorstand kann einstweilig eine NO die Mitglied ist suspendieren, die seiner Meinung nach nicht die erforderlichen Voraussetzungen um Mitglied zu sein erfüllt oder wenn das Image oder die Glaubwürdigkeit der I.F.N. tangiert werden. Wenn der Vorstand die Suspendierung aufrecht erhält, muss sich die NO verantworten vor der Hauptversammlung, die die entsprechende Maßnahmen ergreifen wird. Der Ausschluss einer NO erfolgt mit einer 2/3-Stimmenmehrheit durch die Hauptversammlung.  
 
Rückzug :  
2. Eine NO die Mitglied ist kann sich nach Vorankündigung, von der I.F.N. zurückziehen durch schriftliche Eingabe an der Direktion der Cinak. Der Rückzug ist wirksam nach 90 Tagen vorbehaltlich, dass die NO ihre Verpflichtung erfüllt, die ein Mitglied hat, einschließlich den finanziellen Verpflichtungen.  
 
Bedingungen:  
3. Die NO, die nach einem Ausschluss, Rückzug oder Auflösung nicht mehr Mitglied der I.F.N. ist, hat keinerlei Anspruch mehr auf Privilegien und Dienstleistungen der I.F.N. und kann sich nicht mehr auf die I.F.N. beziehen, insbesondere nicht auf ihren Namen und ihr Logo.  
 
   
Kapitel 4
Die Nationalen Organisationen (NO)
 
ARTIKEL 10      
Definition :  
1. Die NO haben sich zum Ziel gesetzt, die Neurobiologie nach der Methode des Dr. Klinghardts zu fördern, zu entwickeln und in ihren eigenen Ländern, gemäß den Vorschriften der I.F.N, anzuwenden.  
2. Die NO müssen die Statuten, Richtlinien und Entscheidungen der I.F.N. respektieren und anwenden.  
 
   

Kapitel 5
Die Hauptversammlung (HV)
 
ARTIKEL 11      
Zusammensetzung:  
1. Die Hauptversammlung ist das höchste Organ der I.F.N. und setzt sich zusammen aus den Vertretern von allen NO die Miglieder sind, die ihre Verpflichtungen erfüllen, insbesondere ihren jährlichen Beiträgen nachkommen. Jede NO besitzt eine Stimme für je hundert Miglieder.  
2. Die Sitzungen der HV werden geleitet vom Präsidenten der I.F.N.  
3. Beobachter oder Gäste können der HV beiwohnen. Letztere werden vom Präsidenten eingeladen.  
 
ARTIKEL 12      
Aufgaben:  
1. Die Hauptversammlung hat folgende Aufgaben:
a. die aktuellen Statuten zu verändern.
b. die Vorschriften und Regeln der I.F.N. zu verändern.
c. das Programm der verschiedenen Aktivitäten des Vorstands zu beschließen.
d. das Budget der I.F.N. zu beschließen.
e. Anfragen auf Mitgliedschaft zu prüfen und den Ausschluss einer NO zu verkünden.
f. den Bericht des Vorstands und die Rechenschaften zu billigen.
g. den Vorstand zu wählen.
h. den Personen die Ehrenmitgliedschaft zu gewähren, die Außergewöhnliches für die I.F.N. geleistet haben.
i. den Beitrag des Mitglieds zu bestimmen.
j. über die Auflösung und die Liquiditation der I.F.N. zu entscheiden.
k. die Satzungen und Vorschriften zu ratifizieren, die vom Vorstand angenommen wurden.
l. das Ausführen von Entscheidungen, die in ihrem Kreise getroffen wurde, zu überwachen, genauso wie die Entscheidungen, die von anderen Organen der I.F.N. getroffen wurden und ganz allgemein die Vorkommnisse der I.F.N.
m. den Präsidenten zu wählen, der vorgeschlagen wird von Dr. Klinghardt oder von dem Vorstand gemäß Artikel 14.
 
 
Tagesordnung:  
1. Der Präsident hat die Verantwortung der Tagesordnung für die Hauptversammlung. In allen Fällen müssen folgende Punkte behandelt werden:
a. Billigung des Protokolls der vorangegangenen HV.
b. Beitritt und Ausschluss der NO.
c. den Bericht des Präsidiums präsentieren.
d. Präsentation der Finanzen und des Rechenschaftsberichts.
e. Billigung des Präsidiumsberichts, der Finanzen und des Rechenschaftsberichts.
f. nderung der Statuten.
g. Benennung der Rechnungsprüfer.
h. Benennung der Ehrenmitglieder.
i. Präsentation der Veranstaltungen des Vorstands.
j. Wahl des Vorstands (wenn erforderlich).
k. Festlegung des Budgets.
l. Festlegung der Veranstaltungen des Vorstands.
m. Zustimmung zu den Vorschlägen der NO.
 
2. Nur die Tagesordnungspunkte werden besprochen. In dringenden Fällen und auf Empfehlung des Vorstands kann man über die Punkte verhandeln, wenn die HV diese Punkte mit einer 2/3-Mehrheit berücksichtigt.  
 
ARTIKEL 13      
Wahl:  
1. Jede NO verfügt über Stimmen, die abhängig von ihrer Mitgliederzahl ist. Vorbehaltlich den Anordnungen von Punkt 2 des vorliegenden Artikels, werden die Beschlüsse mit einer einfachen Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder angenommen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten. Die Vertreter der NO, die ausgeschlossen wurden, sind bei der HV nur als Beobachter zugelassen.  
2. Die Entscheidung über Zulassung neuer Mitglieder, über den Beschluss der Jahresbeiträge und über die nderung von Statuten werden von der 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen getroffen.  
3. Die Beschlüsse erfolgen per Handzeichen. Dennoch kann, wenn 1/3 der anwesenden NO es wünscht, es zu einer geheimen Abstimmung kommen.  
 
ARTIKEL 14      
Wahl des Präsidenten:   Dr. Klinghardt ist Präsident der I.F.N. auf Lebenszeit. Für seine Nachfolge kann er der HV einen Kandidaten vorschlagen oder gegebenenfalls schlägt der Vorstand einen vor.  
ARTIKEL 15      
Wahl des Vorstands:  
1. Die Mitglieder des Vorstandes sind für vier Jahre gewählt.  
2. Der Vorstand besteht aus vier bis zehn Personen.  
3. Der Präsident schlägt die Kandidaten vor, die auf einmal gewählt werden. Wenn der Vorschlag abgelehnt wird, muss der Präsident einen neuen Vorstand vorschlagen.  
 
ARTIKEL 16      
Sitzungen:  
1. Die Mitglieder der Hauptversammlung kommen alle Jahre zusammen.  
2. Eine außerordentliche Sitzung kann einberufen werden auf Beschluss des Vorstandes oder auf Ersuchen von mindestens 1/3 der Mitglieder.  
3. Für die erforderliche Beschlussfähigkeit ist die Anwesenheit von 2/3 der NO die Mitglieder sind erforderlich.  
 
ARTIKEL 17      
Einladung:  
1. Der Zeitpunkt, der Ort und die Einladung zur HV müssen mindestens 60 Tage vor der Hauptversammlung mitgeteilt oder zugeschickt werden.  
2. Die Vorschläge der NO müssen das Verwaltungszentrum wenigstens 45 Tage vor der HV erreichen.  
3. Die Schriftstücke, wie die Berichte des Präsidiums und der Finanzen, die Vorschläge der NO, die Wahlvorschläge und nderungsvorschläge der Statuten sowie Vorschläge zur Zusammensetzung des Vorstandes müssen wenigstens 20 Tage im Voraus verschickt werden.  
 
ARTIKEL 18      
Außerordentliche Hauptversammlung:  
1. Der Vorstand oder die NO können eine außerordentliche HV einberufen. In diesem Fall müssen die NO ihre Anträge der I.F.N. einreichen und ihre Gründe darlegen. Der Vorstand ist verpflichtet, eine außerordentliche HV einzuberufen innerhalb von drei Monaten nach dem Antrag. Der Ablauf für eine außerordentliche Hauptversammlung ist derselbe wie für eine ordentliche HV.  
2. Eine außerordentliche HV kann über Briefwechsel stattfinden, wenn 2/3 der NO die Mitglieder sind dies akzeptieren. Die Mitglieder stimmen schriftlich ab mit Hilfe eines Fragebogens. Der Ablauf einer außerordentlichen Hauptversammlung über Briefwechsel ist derselbe wie bei einer ordentlichen HV.  
 
   
Kapitel 6
Der Vorstand
 
ARTIKEL 19      
Organisation und Zusammensetzung:  
1. Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, den gewählten Mitgliedern, dem Schatzmeister, der Leitung des Cinak und einer Sekretärin der Cinak.  
2. Um die verschiedenen Aufgaben, die dem Vorstand zufallen, auszuführen, wird jedes Zuständigkeitsgebiet einem gewähltem Mitglied zugeteilt.  
3. Der Vorstand kann neue Anwärter hinzuwählen, zwischen zwei Hauptversammlungen. Diese müssen formell gewählt werden bei der nächsten HV. In der Zwischenzeit nehmen sie an den Vorstandssitzungen teil, dürfen aber nicht abstimmen.
 
Gewählte Mitglieder:   Die gewählten Mitglieder des Vorstands sind für mindestens ein Gebiet zuständig. Für jedes Gebiet verpflichten sie sich, ein Programm und einen jährlichen Tätigkeitsbericht vorzulegen. Die Letzteren dienen als Grundlage für das Veranstaltungsprogramm und für den Bericht des Vorstands. Diese Unterlagen sollten den anderen Mitgliedern des Vorstands wenigstens 30 Tage vor der Sitzung zukommen.  
Vizepräsident:   Der Vizepräsident unterstützt den Präsidenten in seinen Aufgaben und kann ihn vertreten, wenn er sie ihm überträgt oder in jeder anderen Situation, die der Vorstand für angemessen hält.  
ARTIKEL 20      
Aufgaben des Vorstands:   Die Aufgaben des Vorstands sind:
1. für einen reibungslosen Ablauf in der Verwaltung und in der Geschäftsführung zu sorgen. Entscheidungen zu treffen, die nicht in den Kompetenzbereich der HV fallen. Der Vorstand kann seine Befugnisse übertragen.
2. Ausschüsse zu bilden und deren Funktionieren, die Verantwortlichkeiten und Tätigkeiten zu regeln, wenn er es für angemessen hält.
3. Die Zulassung von neuen NO zu empfehlen.
4. Die erforderlichen Bedingungen festzulegen für die Anerkennung des Therapeuten.
5. Die Tagesordnung und die internen Verfahrensregeln der HV vorzubereiten.
6. Satzungen und andere Vorschriften zu billigen, die die NO regeln.
7. Einen neuen Präsidenten vorzuschlagen im Falle des Rücktritts von Dr. Klinghardt.
8. Die anderen Funktionen auszuführen, die sich aus den aktuellen Satzungen ergeben.

 
ARTIKEL 21      
Wahl:  
1. Jedes Mitglied des Vorstands verfügt über eine Stimme.  
2. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident.  
 
ARTIKEL 22      
Versammlungen:  
1. Der Vorstand trifft sich wenigstens einmal im Jahr.  
2. Bei 2/3-Anwesenheit der Mitglieder besteht Beschlussfähigkeit.  
3. Der Vorstand regelt seine inneren Angelegenheiten.  
 
   
Kapitel 7
Der Präsident
 
ARTIKEL 23      
Aufgaben:   Der Präsident :
1. gibt die strategische Richtlinien der I.F.N. vor.
2. ernennt den Vizepräsidenten, den Schatzmeister und die Verantwortlichen der einzelnen Gebiete.
3. ruft die Versammlung des Vorstands ein.
4. kann den Vorstand einer NO von seinen Funktionen entbinden.
5. bestimmt über die Organisation, die die Ausbildung gewährleisten soll und über die vertragsmäßige Bedingung, die das Verhältnis zwischen Letzterer und der I.F.N. regelt.
6. kann jederzeit seine Aufgaben dem Vizepräsidenten übertragen.

 
    Kapitel 8
Das Verwaltungszentrum: CinaK
 
ARTIKEL 24      
Zusammensetzung:   Das Cinak ist das Sekretariat der I.F.N. Sie umfasst den Direktor und das Personal, das die Organisation erfordert. Der Direktor wird vom Präsidenten ernannt.

 
ARTIKEL 25      
Aufgaben des Direktors:   Die Aufgaben des Direktors sind:
1. die Arbeit des Cinaks zu leiten.
2. das Personal des Cinaks zu benennen und zu leiten.
3. die anderen Aufgaben auszuführen, die sich aus den aktuellen Satzungen ergeben und jede andere Aufgabe, die ihm der Vorstand übertragen kann.

 
ARTIKEL 26      
Aufgaben des Cinaks:   Die Aufgaben des Cinaks sind:
1. der HV und dem Vorstand beizuwohnen in der Ausführung ihrer Aufgaben, die Vorbereitungen zu treffen für alle Versammlungen und ihre Entscheidungen durchzuführen.
2. dafür zu sorgen, die Methode nach Dr. Klinghardt zu verbreiten.
3. die Verwaltung zu gewährleisten, die sich aus dem Aufgabengebiet der I.F.N. ergibt.
4. die Verbindungen mit den NO die Mitglieder sind aufrecht zu erhalten und ihnen zu helfen bei der Ausführung der Methode nach Dr. Klinghardt.
5. die Entwicklung der Methode nach Dr. Klinghardt zu fördern in den Ländern, wo sie nicht bekannt ist und den Organisationen, die nicht Mitglied sind zu helfen, die erforderlichen Normen zu bekommen.
6. die Zertifikation der Produkte zu verwalten, die von Dr. Klinghardt gebilligt wurden und die so verkauft werden können.
7. Informieren über die Zulassungsanträge der NO, die Anfrage auf Unterstützung zu prüfen und sich mit allen anderen ähnlichen Fragen zu beschäftigen.

 
    Kapitel 9
Verschiedenes
 
ARTIKEL 27      
Finanzen :  
1. Die drei Hauptquellen der Einkünfte sind :
a. die Beiträge der NO.
b. der Verkauf der Seminarunterlagen, Bücher und Arbeitsmaterialien.
c. die Erträge aus dem Produktverkauf.
 
2. Jede NO sollte einen Jahresbeitrag zahlen, der im Verhältnis zu seiner Mitgliederzahl steht und der dem Bruttosozialeinkommen des Landes angepasst ist. Dieser wird von der HV mit 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen festgesetzt.  
3. Alle Gelder sind auf dem Konto der Cinak deponiert Nur der Schatzmeister darf die Ausgaben gemäß dem Budget anordnen, das vom Vorstand gebilligt wurde.  
4. Ein geprüfter Finanzbericht sollte jedes Jahr dem Vorstand und den NO die Mitglieder sind vorgelegt werden.  
5. Die HV benennt die Rechnungsprüfer, die vom Vorstand vorgeschlagen werden.  
 
ARTIKEL 28      
Sprachen :   Die offiziellen Sprachen der I.F.N. sind deutsch, englisch und französisch. Sollte es zu Uneinigkeiten bezüglich der Interpretationen der Statuten oder Vorschriften kommen, bestimmt die einfache Mehrheit.

 
    Kapitel 10
Rechtsprechung und Gültigkeit
 
ARTIKEL 29      
Rechtsprechung:   Die aktuellen Statuten obliegen dem Schweizer Gesetz. Wenn keine Einigkeit erzielt werden kann, muss die Angelegenheit vor ein Gericht in Genf (Schweiz) gebracht werden, es sei denn, es gibt Übereinstimmung über einen anderen Ort.

 
Gültigkeit:   Die aktuellen Statuten sind gültig unmittelbar nach Zustimmung durch die NO, anerkannt von Dr. Klinghardt, während der konstituierenden Versammlung.

 
ARTIKEL 30      
Bestimmung:   Die von Dr. Klinghardt, während der konstituierenden HV, anerkannten NO haben mindestens zwei Übergangsjahre Zeit um ihre Struktur zu bilden und ihrer Entwicklungsprojekte durchzuführen.